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Zulassung

Klassenzimmer Neubau

Voraussetzung für die Zulassung für Bewerber von der Realschule, Werkrealschule, 2jährigen Berufsfachschule und Waldorfschule:

 

  • Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder die Fachschulreife oder gleichgestellt (RgB).
  • Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
  • In jedem dieser Fächer muss mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht sein.

 

Voraussetzung für die Zulassung für Bewerber vom allgemeinbildenden Gymnasium:

 

  • Versetzungszeugnis im G8 von Klasse 9 nach 10 (empfohlener Weg).
  • Versetzungszeugnis im G8 oder G9 von Klasse 10 nach 11.
  • Wird die Versetzung von Klasse 10 nach 11 am allgemeinbildenden Gymnasium nicht erreicht, kann die Wiederholung der Klasse auch an einem beruflichen Gymnasium erfolgen.

 

Voraussetzung für die Zulassung aller Bewerber:

 

  • der Schüler darf bei Schuljahresbeginn das 19. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • oder er darf bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Bei zu vielen Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt