Brückentag
Voraussetzung für die Zulassung für Bewerber von der Realschule, Werkrealschule, 2jährigen Berufsfachschule und Waldorfschule:
- Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder die Fachschulreife oder gleichgestellt (RgB).
- Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
- In jedem dieser Fächer muss mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht sein.
Voraussetzung für die Zulassung für Bewerber vom allgemeinbildenden Gymnasium:
- Versetzungszeugnis im G8 von Klasse 9 nach 10 (empfohlener Weg).
- Versetzungszeugnis im G8 oder G9 von Klasse 10 nach 11.
- Wird die Versetzung von Klasse 10 nach 11 am allgemeinbildenden Gymnasium nicht erreicht, kann die Wiederholung der Klasse auch an einem beruflichen Gymnasium erfolgen.
Voraussetzung für die Zulassung aller Bewerber:
- der Schüler darf bei Schuljahresbeginn das 19. Lebensjahr nicht vollendet haben
- oder er darf bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Bei zu vielen Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt