Abschluss des Berufskollegs, der VAB, der Berufsfachschule und der Techniker- und Meisterschule

In unserer Technikerschule zahlen Sie kein Schulgeld
Zinsverbilligte Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB), sog. „Aufstiegs-BaföG“ (Info: BAföG-Stelle beim Landratsamt oder unter www.meister-bafoeg.info)