Pfingstferien

Das Abschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule ist dem Gesellenbrief / Facharbeiterbrief folgender Berufe gleichgestellt:
(Verfügung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg Nr. 60 F 604/3 vom 24.01.1955 gemäß §40 der Handwerksordnung vom 17.09.1953)
80% unserer ehemaligen Schüler bilden sich weiter:
An den Hochschulen werden unsere Schüler wegen ihrer soliden praktischen und theoretischen Vorbildung gern gesehen.